06.07.2011 - 5.9 Beschluss zur Umsetzung d er Schilderkonzeptio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Geplant und in Vorbereitung ist ein regionales Informationssystem INFO-DIREKT im Naturpark Sternberger Seenland und somit im Bereich des gesamten Amtes Sternberger Seenlandschaft zur Förderung touristischer Attraktivität der amtsangehörigen Gemeinden.
Realisiert wird das Projekt über den Landschaftspflegeverband, LSE e.V., die Vorstellung dazu erfolgte durch die Mitarbeiterin Frau Schwarz am 04.10.2010 im Ausschuss für Tourismus Sternberg.
Zentrale Informationspunkte, dezentrale Informationspunkte und Hinweisschilder werden mit ihrer Aufstellung den Besuchern leiten und auf regionale Besonderheiten, wie Landschaftsgenese, kulturelle und historische Inhalte hinweisen.
Die ermittelten Kosten betragen voraussichtlich 21.102,28 , gefördert als Leader Projekt. Der Eigenanteil der Stadt Sternberg liegt bei etwa 8.230,08 , zu leisten innerhalb von 3 Jahren ab dem Haushaltsjahr 2011. Die Fördermittelantragstellung ist bereits erfolgt. Die Einwilligungserklärung der Stadt Sternberg muss bis zum 15.07.2011 nachgereicht werden.
Die Ausschussmitglieder empfehlen der Stadtvertretung Sternberg dem Projekt INFO-DIREKT (Besucherleitsystems) im Naturpark-Design zuzustimmen und den erforderlichen Eigenanteil gestreckt für die nächsten drei Jahre bereitzustellen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Umsetzung der Schilderkonzeption zum Projekt INFO-DIREKT (Anlagen 1-4). Im Rahmen der Planung ergeben sich für die Stadt:
5 zentrale Informationspunkte mit sechs A0 Schildern, 8 dezentrale Informationspunkte mit zwei A0- Schildern sowie 25 Hinweisschilder mit Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 21.102,28 . Die Stadt Sternberg erklärt sich bereit, die dafür anfallenden Eigenanteile in Höhe von etwa 8.230,08 gestreckt über drei Jahre im Haushalt bereitzustellen und die Schilder über einen Zeitraum von 12 Jahren zu unterhalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einwilligungserklärung (Anlage 5) zu unterzeichnen.