07.07.2011 - 5.1 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2011 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 07.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally:
? Zwischenauswertung des Haushalts 2011 mit dem Stand vom 01.07.2011( siehe Anlage zur N)
? 1. Nachtragshaushalt 2011:
? Für die am 17.03.2011 von der Gemeindevertretung beschlossene und bei der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 besteht die Notwendigkeit, gemäß § 50 KV M - V eine 1.Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
? Mit der Aufstellung des 1. Nachtrages ist ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes weiterhin nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 31.000 möglich. Diese Zuführung wird gespeist aus der Konsolidierungsrücklage.
? Nachdem die Gemeinde Mustin in den vergangenen Jahren noch einen freien Finanzspielraum aufweisen konnte, zeigt sich die Haushaltssituation vor allem aufgrund zurückgehender Finanzausgleichsleistungen und höherer Kreisumlagen angespannt. Nach der mittelfristigen Finanzplanung werden im nächsten Jahr die Rücklagenbestände durch Entnahmen aufgebraucht sein. Eigenmittel für geplante Investitionen wären damit nicht oder nur noch in sehr geringen Umfang vorhanden.
? Die ursächlichen Faktoren für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind:
a) im Verwaltungshaushalt: höhere Winterdienstkosten
höhere Umlagen an den Wasser- und Bodenverband nach Erhöhung der Umlagegrundlage
b) im Vermögenshaushalt: Ausbau des Dorfplatzes im OT Ruchow im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens
Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken
Zur Absicherung der Investition ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage notwendig.