07.07.2011 - 5.2 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel:   um die Jahresrechnungen durch die Gemeinde prüfen zu lassen, ist die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses notwendig. Die Alternative wäre die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes. Die Prüfung sollte unter Verantwortung der Gemeinde erfolgen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mustin mit folgendem Wortlaut:

 

Artikel I

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Mustin vom 03.03.2005 wird wie folgt geändert:

  

In § 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:

(5) Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Der Ausschuss setzt sich aus drei Gemeindevertretern zusammen.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              6                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

              Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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