14.09.2011 - 5.1 Festlegung des Termins für die Wahl des Bürger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 14.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters läuft am 30.06.2012 ab.
Gemäß § 3 Abs. 3 und 4 des Landes und Kommunalwahlgesetzes vom 16.12.2010 bestimmt die Stadtvertretung den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters. Die Wahl darf frühestens 6 Monate und muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.
Bei der Festlegung des Wahltages ist zu berücksichtigen, dass eine Stichwahl möglich ist, die 14 Tage nach dem Wahltag ( ) durchzuführen ist. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu sichern und die Gewinnung von Wahlhelfern nicht zusätzlich zu erschweren, wurden bei der Auswahl des Wahltermins auch die gesetzlichen Feiertage sowie die Schulferien berücksichtigt.