14.09.2011 - 5.1 Festlegung des Termins für die Wahl des Bürger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters läuft am 30.06.2012 ab.

Gemäß § 3 Abs. 3 und 4 des Landes – und Kommunalwahlgesetzes vom 16.12.2010 bestimmt die Stadtvertretung den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters. Die  Wahl darf frühestens 6 Monate und muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.

 

Bei der Festlegung des Wahltages ist zu berücksichtigen, dass eine Stichwahl möglich ist, die 14 Tage nach dem Wahltag (…) durchzuführen ist. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu sichern und die Gewinnung von Wahlhelfern nicht zusätzlich zu erschweren, wurden bei der Auswahl des Wahltermins  auch die gesetzlichen  Feiertage sowie die Schulferien berücksichtigt.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sternberg am

 

 

                                          15.01.2012

 

stattfindet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              14                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

              Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung               ausgeschlossen:

             

xBeschluss gefasst wie vorgeschlagen

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

              Beschlussvorschlag geändert

 

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