18.04.2012 - 10.1 Errichtung einer Legehennenanlage am Standort W...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Unbeschadet des laufenden Rechtsstreits - nunmehr in zweiter Instanz - zur Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde Witzin vom 10. Januar 2012 folgt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) dem Hinweis des Verwaltungsgerichts Schwerin aus dem Beschluss vom 16. März 2012 (Az: 7 B 130/12) und bittet die Gemeinde Witzin erneut, über die Erteilung bzw. Versagung ihres Einvernehmens in der o.g. Angelegenheit zu erklären. Rechtsanwalt Ulrich Werner empfiehlt der Gemeinde Witzin vor erneuter Beschlussfassung ihn mit der Prüfung der Unterlagen und der Fertigung einer kurzgutachterlichen Stellungnahme zu beauftragen. Für die Durchsicht der Unterlagen und die Fertigung der kurzgutachterlichen Stellungnahme rechnet Herr RA Werner mit einem Aufwand von 15 Anwaltsstunden (150,00 Euro/Stunde zzgl. Mehrwertsteuer). Das entspricht einem Aufwand von 2.677,50 Euro. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden durch die Gemeinde an Anwalts- und Gutachterkosten insgesamt 6.987,53 Euro gezahlt. Bei Beauftragung erhöht sich die Gesamtsumme auf 9.665,03 Euro.    

 

  

Diskussion:

 

Herr Urbschat verlas die Begründung zum Beschluss. Er informierte die Gemeindevertreter, dass am heutigen Tag ein weiteres Schreiben von Rechtsanwalt Ulrich Werner eingegangen ist, wo er den Gemeindevertretern vorschlägt, den Untersuchungsaufwand zu erweitern und Herrn Haverkamp mit der Erstellung einer Nachberechnung der Ammoniak-Prognose im Werte von 2.000 – 3.000 Euro zu beauftragen. Auf Bitte von Herrn Urbschat hat Herr Steinberg das Schreiben verlesen. Den Gemeindevertretern wurde das Schreiben zu Beginn der Sitzung in Kopie übergeben. Daraufhin nahm Herr Urbschat erneut das Wort und stellte den Antrag, das Widerspruchsverfahren (Beschluss BVW-057/2012 vom 09.01.2012 der Gemeindevertretung Witzin) unverzüglich zurückzunehmen.

Herr Urbschat begründet den Antrag mit den bisher aufgebrachten Kosten, zu denen nun weitere hinzu kommen sollen. Herr Urbschat ist davon überzeugt, dass die Genehmigung zur Errichtung der Legehennenanlage mit der Weiterführung des Widerspruchsverfahrens nicht verhindert wird und Rechtskraft erlangt. Die Weiterführung des Verfahrens geht zu Lasten des Investors Torsten Redmann, dessen Investition nur verzögert wird. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden für den Landwirt ist nicht unerheblich.

 

Frau Steuber stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag, den vorliegenden Beschluss (TOP 9.1.) und den weiterführenden Antrag von Bürgermeister Urbschat heute nicht zu beschließen und zur Beratung an die Fraktionen und den Bauausschuss zu überweisen.

Frau Steuber begründet ihren Antrag damit, dass sie sich heute überfordert fühlt, eine Entscheidung über einen derartig weitreichenden Antrag zu treffen. Außerdem soll der TOP 9.1 soll heute von der Tagesordnung genommen werden, weil sie abwarten will, wie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Beschwerde des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Eilantrag auf Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung ausfällt. Sie geht davon aus, dass die Entscheidung zeitnah fallen wird.

 

Herr Quandt weist darauf hin, dass es sich hier um zwei verschiedene Verfahren handelt. Das Widerspruchsverfahren wird unabhängig von der Entscheidung des OVG geführt. Ob es eine zeitnahe Entscheidung durch das OVG geben wird, ist nicht abzusehen.

 

Herr Urbschat plädierte mit der o.g. Begründung nochmals dafür, die Entscheidung heute zu treffen und spricht sich gegen den Antrag von Frau Steuber aus.

 

Herr Urbschat eröffnet die Abstimmung und ließ zunächst über den Antrag von Frau Steuber als weitestgehenden Antrag abstimmen.

 

Der Antrag lautet:

„Die Fraktion der Bürgergemeinschaft stellt den Antrag, den Beschluss BVW-065/2012 und den Antrag von Herrn Urbschat zur Zurücknahme des Widerspruchs zurückzunehmen und zur weiteren Beratung in den Bauausschuss und die Fraktionen zu überweisen.“

 

Abstimmung:               Ja-Stimmen:                            4

                                          Nein-Stimmen:              4

 

Der Antrag ist wegen Stimmengleichheit abgelehnt.

 

 

Herr Urbschat lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Der Antrag lautet:

„Die Gemeindevertretung beschließt, den Widerspruch (Beschluss BVW-057/2011) unverzüglich zurückzunehmen.“

 

Abstimmung:                            Ja-Stimmen                            4

                                          Nein-Stimmen              3

                                          Enthaltung                            1

 

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt:

 

1.      Herr Rechtsanwalt Ulrich Werner wird mit der Erarbeitung einer kurzgutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Rechtsanwalt Werner wird ermächtigt, im Rahmen der Gesamtkosten, Herrn Dipl.-Ing. Knut Haverkamp an der Erarbeitung der Stellungnahme zu beteiligen.

 

2.      Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind aus liquiden Mitteln zu finanzieren.

 

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