20.09.2012 - 6.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Haushaltssatzung 2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 7                                          dagegen: 0                                          enth.: 0             

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2498&TOLFDNR=20404&selfaction=print