11.04.2012 - 7.1 Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 11.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
1. Notwendigkeit der Maßnahme
Die Stadt Sternberg ist ein Staatlich anerkannter Erholungsort. Die Badesteganlage am Sternberger See ist ein wesentlicher Bestandteil der touristischen Infrastruktur der Stadt Sternberg. Der bauliche Zustand der Badesteganlage ist sehr schlecht, so dass die Verkehrssicherungspflicht für diese Steganlage durch die Stadt nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Sanierung der Steganlage ist nur mit Hilfe eines Zuschusses umsetzbar, der uns durch die Leader AG Warnow-Elde-Land und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg genehmigt wurde.
Bis zur Badesaison 2012 muss die Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See abgeschlossen sein.
2. Kurzbeschreibung der Maßnahme
Mit der Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See wird die touristische Infrastruktur der Stadt Sternberg in ihrer Gesamtheit erhalten. Die Badesteganlage ist ein Bestandteil des Ufer- und Promenadenweges am Sternberger See und des Wanderweges Johannes Dörwaldt Allee. Die Realisierung dieses Projektes führt eindeutig zum Abbau von Schwächen durch Ausbau der touristischen Infrastruktur und minimiert das Risiko für den Badebetrieb.
Der vorhandene Stegbelag, die Verlusthölzer, die Tragekonstruktion und die Zagen weisen starke Beschädigungen auf. Au den Pfählen sind Beschädigungen an mindestens 15 Köpfen zu erkennen. Der vorhandene Brückenbelag wird demontiert und fachgerecht entsorgt so wie durch 60 mm starke Stegbohlen ersetzt. Der neue Stegbelag ist rutschfest und mit einem Rillenprofil versehen. Die beschädigten Pfahlköpfe erhalten eine verzinkte Stahlhülse mit einem aufgesetzten Kunststoffpfahl. Die Zagen und die tragenden Konstruktionen sind aus Kunststoffelementen und werden mit V2A Material befestigt. Das vorhandene Geländer wird abgebaut, aufgearbeitet, gestrichen und wieder anmontiert.
3. Kosten und Finanzierungsplan
3.1. Kostenplan
Netto Mwst Summe dv. zuwendungsfähig
Baukosten 135.000,00 25.650,00 160.650,00 135.000,00
Baunebenkosten 22.600,00 4.294,00 26.894,00 20.250,00
157.600,00 29.944,00 187.544,00 155.250,00
3.2. Finanzierungsplan
Gesamtkosten: 187.544,00
Zuwendung: 155.250,00
Eigenmittel: 32.294,00
+ 20 % nat. Kofi von
der Zuwendung 31.050,00
Summe Eigenmittel: 63.344,00
3.3. Finanzielle Auswirkungen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See.
2. Den Kosten- und Finanzierungsplan für die Maßnahme.
3. Die Bereitstellung der benötigten Eigenmittel in Höhe von 63.344,00 aus liquiden Mitteln.
4. Die Beauftragung von Herrn Dipl.-Ing. Klaus Dieter Maier (Bauplanungs- und Bauleitungsbüro) Am Serrahnsbach 34, 19406 Sternberg, mit der Planung und Durchführung der Maßnahme.