11.04.2012 - 7.1 Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

1.      Notwendigkeit der Maßnahme

 

Die Stadt Sternberg ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Die Badesteganlage am Sternberger See ist ein wesentlicher Bestandteil der touristischen Infrastruktur der Stadt Sternberg. Der bauliche Zustand der Badesteganlage ist sehr schlecht, so dass die Verkehrssicherungspflicht  für diese Steganlage durch die  Stadt nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Sanierung der Steganlage ist nur mit Hilfe eines Zuschusses umsetzbar, der uns durch die Leader – AG Warnow-Elde-Land  und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg genehmigt wurde.

Bis zur Badesaison 2012 muss die Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See abgeschlossen sein.

 

2.      Kurzbeschreibung der Maßnahme

 

Mit der Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See wird die touristische Infrastruktur  der Stadt Sternberg in ihrer Gesamtheit erhalten. Die Badesteganlage ist ein Bestandteil des Ufer- und Promenadenweges am Sternberger See und des Wanderweges „Johannes – Dörwaldt –Allee.“ Die Realisierung dieses Projektes führt eindeutig zum Abbau von Schwächen durch Ausbau der touristischen Infrastruktur und minimiert das Risiko für den Badebetrieb.

Der vorhandene Stegbelag, die Verlusthölzer, die Tragekonstruktion und die Zagen weisen starke Beschädigungen auf. Au den Pfählen sind Beschädigungen an mindestens  15 Köpfen zu erkennen. Der vorhandene Brückenbelag wird demontiert und fachgerecht entsorgt so wie durch 60 mm starke Stegbohlen ersetzt. Der neue Stegbelag ist rutschfest und mit einem Rillenprofil versehen. Die beschädigten Pfahlköpfe erhalten eine verzinkte Stahlhülse mit einem aufgesetzten Kunststoffpfahl. Die Zagen und die tragenden Konstruktionen sind aus Kunststoffelementen und werden mit V2A – Material befestigt. Das vorhandene Geländer wird abgebaut,  aufgearbeitet, gestrichen und wieder anmontiert.

 

3.      Kosten und Finanzierungsplan

 

3.1. Kostenplan

 

   Netto                           Mwst                            Summe                            dv. zuwendungsfähig

 

              Baukosten              135.000,00 €  25.650,00 €              160.650,00 €              135.000,00 €

              Baunebenkosten 22.600,00 €    4.294,00 €                26.894,00 €                20.250,00 €

 

                                          157.600,00 €              29.944,00 €              187.544,00 €              155.250,00 €

 

 

 

3.2. Finanzierungsplan

 

Gesamtkosten:                                          187.544,00 €

Zuwendung:                                          155.250,00 €

 

Eigenmittel:                                          32.294,00 €

          + 20 % nat. Kofi von

              der Zuwendung                                          31.050,00 €

 

              Summe Eigenmittel:                            63.344,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3. Finanzielle Auswirkungen

 

        

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.      Die Erneuerung der Badesteganlage am Sternberger See.

2.      Den Kosten- und Finanzierungsplan für die Maßnahme.

3.      Die Bereitstellung der benötigten Eigenmittel in Höhe von 63.344,00 € aus liquiden Mitteln.

4.      Die Beauftragung von Herrn Dipl.-Ing. Klaus Dieter Maier (Bauplanungs- und Bauleitungsbüro) Am Serrahnsbach 34, 19406 Sternberg, mit der Planung und Durchführung der Maßnahme.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              14                            dagegen:                                          enth.:             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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