29.08.2012 - 5 Bericht des Bürgermeisters mit anschließender E...

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Wortprotokoll

Für den Zeitraum nach der 12. Stadtvertretersitzung am 20.06.2012 möchte ich Ihnen einen Einblick in die Arbeit der Stadtverwaltung geben und Sie über weitere Schwerpunktthemen, Termine und Veranstaltungen informieren.

 

Haushalt 2012

 

Den Mitgliedern der Stadtvertretung liegt heute  der erste nach doppischen Gesichtspunkten aufgestellte Haushalt für die Stadt Sternberg vor.

Ich erspare es mir, theoretische  Ausführungen zu diesem neuen kommunalen Haushaltsrecht zu machen. Dafür gab es Schulungen und im Vorbericht gibt es komprimierte Erläuterungen zu diesem Thema.

Der vorliegende Haushaltsplan wurde umfassend in den zuständigen Ausschüssen und Fraktionen beraten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung empfohlen.

Sieben Kernaussagen möchte ich zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2012 machen.

 

1. Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist im Haushaltsjahr 2012 ebenso wenig möglich wie, im Finanzhaushalt. Zur Herstellung des Haushaltsausgleiches müssen 284.800,- € aus liquiden Mitteln (ehemals Rücklage) entnommen werden.

 

2. Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2012 Auszahlungen in Höhe von 566.100,- € vor Das sind insbesondere Auszahlungen für die Umstellung der Handsprechfunkgeräte vom Analog auf Digital für unsere FFw, die Sanierung  der Badesteganlage am Sternberger See, die Fortführung  der Stadtsanierung, die Beschilderung in Zuge der Einführung des INFO-Direkt-Systems, Aufstockung der städtischen Anteile an d er STEWO GmbH und der Zahlung des Sanierungsbeitrages für die STEWO.

 

3. Die Zuführung von pflichtigen Schlüsselzuweisungen (4% der Schlüsselzuweisung) und investieren übergemeindlichen  Zuweisungen an die Kapitalrücklage sind im Haushaltsplan mit 292,- T€ eingestellt worden.

 

4. Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Haushaltssatzung bleibt gegenüber 2011 unverändert. Unsere Hebesätze liegen noch leicht über den durchschnittlichen Sätzen der kreisangehörigen Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Stadt                            M/V                            Amt

Grundsteuer A                            270                            255,8                            268

Grundsteuer B                            350                            334,5                            339

Gewerbesteuer                            305                            304,9                            300

 

5. Der Kreistag Ludwigslust-Parchim hat den Kreisumlagesatz auf 42,996 % festgelegt. Das sind 3,64 % weniger als im Altkreis Parchim im Jahre 2011. Allerdings wird die eingesparte Kreisumlage zur Zurückzahlung Altfehlbeträge des ehemaligen LK Parchim genutzt, so dass sich für uns keine wesentliche Änderung ergibt.

 

6. Im Bereich der freiwilligen Leistungen, sprich Zuschüsse für Vereine und Verbände, für die Unterstützung der Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung, wurden keine Kürzungen vorgenommen. Die Ausgaben für diesen Bereich befinden sich auf dem Niveau des Jahres 2011.

 

7. Die mittelfristige Finanzplanung geht von einer Verschlechterung der Finanzlage aus. Ab dem Jahre 2012 werden sich die Bestände an liquiden Mitteln bei Beibehaltung der Auszahlungen und eigenen Einzahlungen deutlich verringern. Hauptursachen dafür sind:

-          geringere allgemeine Schlüsselzuweisungen durch Rückgang der Einwohnerzahlen und der Solidarpaktmittel seit 2010

-          höhere Umlagekraftmeßzahlen verbunden mit einen höheren Anteil an der Amts- und Kreisumlage

-          zunehmend höherer Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand für die Infrastruktur in unserer Stadt.

 

Das bedeutet, dass wir unser bestehendes Haushaltssicherungskonzept spätestens mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 fortschreiben müssen.

 

 

Hauptsatzung der Stadt Sternberg

Am 5. September 2011 trat die neue Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit die zurzeit gültige Hauptsatzung zu ändern.

Der Hauptausschuss hat sich entschlossen, nicht nur die erforderlichen Änderungen zu beschließen und d er neuen Kommunalverfassung anzupassen, sondern die Hauptsatzung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten.

Wesentliche Änderungen sind:

1.       Redaktionelle Änderungen, wie z.B. geschlechterneutrale Anreden,

2.       Aufgabenverteilung für die Stadtvertretung, den Hauptausschuss und dem Bürgermeister

3.       Die Sitzungen der bestehenden Ausschüsse sind künftig öffentlich.

4.       Die alte Regelung zur Amtszeit des Bürgermeisters wurde wieder aufgenommen:

Erstwahl:              Amtszeit sieben Jahre

Wiederwahl:              Amtszeit neun Jahre

5.       Entschädigungen  für das Ehrenamt wurden der aktuellen Entschädigungsverordnung des Landes M/V angepasst.

6.       Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen, Wahlbekanntmachungen, die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung und der Ausschüsse sowie öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen künftig durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Sternberg unter der Adresse www.stadt-sternberg.de im Bereich „Ortsrecht“.

              Mit dieser Regelung sind wir wesentlich flexibler in diesem Bereich.

 

Städtebauförderung

 

Die Städtebauförderung dient in M/V als das zentrale Instrument nachhaltiger Stadtentwicklung und fungiert damit zugleich als wichtiger Anschubfaktor für kommunale Investitionen.

Die Stadt Sternberg wurde im Jahre  1991 in die Städtebauförderung des Landes aufgenommen und steht u.a. für

-          eine baulich erhaltende Stadterneuerung durch Sanierung bzw. Erneuerung von Gebäuden und Infrastrukturelementen  (Straßen, Wege, Plätze)

-          eine hohe ökonomische Wirkung für die regionale Bauwirtschaft und das Bauhandwerk;

-          eine nachhaltige Stadtentwicklung durch Wiederherstellung unserer „Altstadt“

 

Neben der Komplimentierung der Bundesfinanzhilfe für die Städtebauförderung stellt das Land M-V in diesem zum anderen Mittel in Höhe von 7,5 Mio € als reine Landesförderung zur Verfügung.

In das Programm 2012 wurden insgesamt 64 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 50 Städten/Gemeinden aufgenommen.

Die Stadt Sternberg erhält im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2012 für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Altstadt“ aus dem „Landeseigenen Städtebauförderprogramm“ Programmmittel in Höhe von 750.000 € (davon 33 % Stadtanteil).

Diese Programmmittel sind bestimmt für die Sanierung privater Gebäude, die durch die Sternberg Immobilien GmbH & Co.KG saniert werden.

Bis heute wurden rund 22,4 Mio € Städtebaufördermittel für die Sanierung bereitgestellt, von denen bisher rund 20,2 Mio € abgerufen wurden. Hinzu kommen Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Sanierung und Neugestaltung des Marktplatzes sowie private Spenden für die Anleuchtung der Wallmauer.

Mit seinem Integrierten Stadtentwicklungskonzept hat die Stadt 2002 die Reduzierung des Wohnungsbestandes  sowie des Überangebotes an Wohnungen durch Rückbau von Mietwohnungen in den Plattenbaugebäuden der Stadt Sternberg, bei gleichzeitiger Aufwertung der Altstadt beschlossen. Das bedeutete vor allem die Forcierung der Altstadtsanierung im Hochbaubereich insbesondere im kommunalen Gebäudebestand.

Ergebnisse der Gebäudesanierung im Rahmen der Städtebauförderung von 1991 bis 2012 (Stichtag 30.06.2012)

1.       Privater Bereich ohne Immo

16. Vollsanierungen

63 Teilmodernisierungen

4 Lückenbebauungen

2.       Städtische Gebäudesanierung

4 Vollsanierungen

3.       Sanierungsmaßnahme der Sternberg Immobilen GmbH & Co.KG

24 Vollsanierungen

5 Lückenbebauungen

1 Teilmodernisierung

 

Die erste private Vollsanierung wurde 1993 fertig gestellt: Die Apotheke von Herrn Walter Ratke in der Pastiner Straße.

Ebenfalls 1993 wurden die ersten öffentlichen Sanierungsmaßnahmen übergeben: Die Pastiner Straße und das Rathaus. 2009 wurde die letzte  große öffentliche Maßnahme fertig gestellt, die Sanierung und Neugestaltung des Marktplatzes. Finanziert wurde diese Maßnahme mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes.

Schwerpunkaufgabe im Rahmen der Stadtsanierung bleibt die Sanierung von Wohngebäuden, sowohl im Jahr 2012 als auch in den Folgejahren.

 

Haushaltstechnisch wurde bisher nur der Eigenanteil der Stadt Sternberg im jeweiligen Haushaltsplan abgebildet. Mit  der Einführung der Doppik hat die Stadt für das „Städtebauliche Sondervermögen“ für jedes Jahr eine eigene  Haushaltssatzung und einen eigenen Haushaltsplan zu erlassen.

Für das Jahr 2012 liegen der Stadtvertretung heute erstmals die entsprechende Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor.

 

Sanierung Badesteganlage

Der Auftrag für die Erneuerung des Badesteges am Sternberger See wurde an die Firma Zimmerei Harry Jankowski aus Hohen Pritz vergeben.

Um einen Zeitverzug zu vermeiden, hat der Hauptausschuss dazu eine Eilentscheidung getroffen, die heute der Stadtvertretung zur Bestätigung vorliegt. Der ursprüngliche Baubeginn wurde auf Grund des guten Wetters und der zahlreichen Urlauber vor Ort vom 20.08. auf den 27.08.2012 verschoben.

Die Bauarbeiter haben nunmehr am Montag begonnen.

 

Spendenbeschluss

 

Neu für die Mitglieder der Stadtvertretung und der Öffentlichkeit ist die Beschlussfassung über die Annahme von Spenden.

Auf Grund der Änderung des § 44 der Kommunalverfassung M-V hat die Stadtvertretung über die Entgegennahme und Verwendung von Spenden ab einem Betrag über 100,- € zu beschließen.

Die Sparkasse Parchim-Lübz hat für die Unterstützung der Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ 150,- € gespendet. Die Stadtvertretung hat heute über die Annahme der Spende und deren Verwendung zu beschließen.

Die neue Hauptsatzung regelt, dass künftig der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen innerhalb einer Wertgrenze von 100,- €  bis 1.000,- € entscheidet.

 

Bürgerbüro

Die Vorbereitungen zur Eröffnung des kooperativen Bürgerbüros am 01.10.2012 in Sternberg kommen gut voran.

Seit Juli erfolgt die Schulung und Einweisung des Personals für die kreislichen Aufgaben.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Herrichtung der Büroräume werden zurzeit realisiert, einschließlich der EDV-Technik.

 

Kfz – Kennzeichen STB

Der Bundesrat wird sich im September mit der Liberalisierung der Kfz – Kennzeichen befassen. Die gegenwärtig kritische Diskussion zu diesem Thema ist nicht neu. Bereits bei der Verbandsanhörung hatte der Landkreistag sich ablehnend positioniert. Wobei die Kritik an Verkehrsminister Ramsauer fehl am Platz ist, denn die Kennzeichenliberalisierung geht auf die Heilbronner Initiative zurück, der auch wir uns am 14.12.2011 offiziell mit Beschluss der Stadtvertretung angeschlossen haben und das aus gutem Grund. Erfreulich für uns, sowohl Verkehrsminister Schlotmann als auch Landrat Christiansen unterstützen diesen Weg. Warten wir also optimistisch den Bundesratstermin im September ab.

 

Umfrage

Basierend auf der SVZ- Umfrage vom Frühjahr diesen Jahres haben wir am 10.08.2012 im Amtsblatt eine Umfrage „Ist unsere Stadt  lebenswert ?“ auf den Weg gebracht. Die Resonanz ist sehr gut.

Eine Auswertung mit Schlussfolgerungen werden wir im vornehmen.

 

 

Veranstaltungen

-          Orgelkonzert in d er Kirche

-          Festspiele M-V:  20.07. Dresdener Kreuzchor in der Stadtkirche

-          Norddeutsche Meisterschaft in der olymp. Finnklasse 4./5.08.2012

-          DKK – Sommerfest 18.08.2012

-          Drachenbootrennen  18.08.2012

-          ADAC – Sunflower –Rally 2012; 25.08.2012, Station in Sternberg

-          Jedermann- Triathlon   26.08.2012