18.12.2012 - 4 Bericht des Bürgermeisters mit anschließender E...

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Wortprotokoll

1.                 Haushaltsplan 2013

 

Der Stadtvertretung liegt heute die Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor. In den zurückliegenden  Wochen wurde der Entwurf in den Ausschüssen und Fraktionen der Stadtvertretung diskutiert.

Festzustellen ist, das sowohl der Ergebnishaushalt (- 433.200 ,- €) als auch der Finanzhaushalt (-507.300,- €) nicht ausgeglichen gestaltet werden konnte. D.h., die Einnahmen decken nicht die Ausgaben.

Was sind die wesentlichen Ursachen für diese Situation?

 

1.     Geringere Schlüsselzuweisungen vom Land, durch Rückgang der Solidarpaktmittel und Rückgang unserer Einwohnerzahl (Sternberg hat seit 1998 1.120 EW weniger) sowie einer überdurchschnittlich hohen Steuerkraft im Jahre 2011 (Summe: 196.200,- € weniger Schlüsselzuweisungen 2013 als 2012)

2.     Die überdurchschnittlich hohe Steuerkraft im Jahre 2011 führt im Jahre 2013 auch zu einer höheren Umlagekraftmesszahl mit der Folge, dass wir mehr Kreisumlage              + 216.300,- € und Amtsumlage              +   79.300,- € zahlen müssen. Im Jahre 2014 wird sich das voraussichtlich wieder verringern, da unsere Steuereinnahmen 2012 deutlich unter denen von 2011

              liegen werden.

3.     Höhere Beiträge für die Schulumlage und Zuweisungen für die Kindereinrichtungen (Hort, KITA von insgesamt 160.850,- €)

4.     Höherer Aufwand für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Infrastrukturvermögens der Stadt.

 

Der Haushaltsausgleich 2013 ist nur möglich durch die Entnahme von Mitteln aus der Rücklage.

Aus der mittelfristigen Finanzplanung ist aber ersichtlich, dass das nur noch für die Jahre 2013 und 2014 möglich ist.

Daraus ergibt sich das Erfordernis, verantwortungsvoll sowohl die durch uns beeinflussbaren Einnahmen als auch die Ausgabenseite zu untersuchen und Schlussfolgerungen für Änderungen in Richtung Haushaltsausgleich zu treffen.

Ein erster Schritt wurde mit dem vorliegenden vorläufigen Haushaltskonsolidierungskonzeptes auf den Weg gebracht. Es ist aber dringend geboten, in einem 2. Schritt den vorliegenden Entwurf umfassend fortzuschreiben. Das sollte uns bis zum 30.06.2013 gelingen.

Trotz der dargestellten Situation ist es nicht vorgesehen, die Zuschüsse für Vereine und Verbände, die in der Kinder- und Jugend- und Seniorenbetreuung aktiv sind, gegenüber 2012 zu kürzen.

Die Zuschüsse  werden in gleicher Größe in den Hauhalt 2013 wieder eingestellt.

Auch im investiven Bereich sind 2013 Maßnahmen vorgesehen.

Schwerpunkt bildet die Fortführung der Stadtsanierung. Die Sternberg Immobilien GmbH & CO.KG wird im nächsten Jahr drei weitere Objekte sanieren bzw. zurückbauen und die Lückenschließung vornehmen: Pastiner Straße 31 (Rückbau + Neubau). Pastiner Straße 2 und Luckower Straße 28.

 

Des Weiteren sind noch drei Sanierungsmaßnahmen im privaten Bereich angezeigt.

Ein weiterer Investitionsschwerpunkt  2013 ist die Erneuerung des Gummisteiges (Verbindungsweg Bahnhofstraße – Waschbach). Hier ist vorgesehen, den Weg komplett zu erneuern und den Spielplatz als Familienverweileinrichtung zu modernisieren.

 

Am 29. August 2012 hat die Stadtvertretung bereits die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen.

Inzwischen wurde die Hauptsatzung bei der Kommunalaufsicht am 27.09.2012 angezeigt.

Mit Schreiben vom 24. 10.2012 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde  darauf aufmerksam gemacht, dass es im Bereich von Veröffentlichungen gemäß Baugesetzbuch neue Rechtssprechungen gibt und der Stadt dringend empfohlen, diesbezüglich den § 12 der Hauptsatzung zu ändern. Da die Hauptsatzung vom 29.08.2012 noch nicht veröffentlicht ist und somit noch nicht in Kraft trat, wird der Stadtvertretung vorgeschlagen, den Beschluss BVS 076/2012 vom 29. August 2012 aufzuheben und die nunmehr vorliegende Hauptsatzung zu beschließen, die sich gegenüber der Vorlage vom 29.08.2012 lediglich im § 12 öffentliche Bekanntmachungen unterscheidet.

 

Durch die KUBUS GmbH haben die Stadtwerke Sternberg die Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren prüfen und diese bis zum Jahre 2015 fortschreiben lassen.

Im Ergebnis der Nachkalkulation und Fortschreibung bis 2015 wurde festgestellt, das sowohl die Gebühr für die Wasserversorgung, für die zentrale Abwasserbeseitigung und die Einleitung von Niederschlagswasser nicht geändert werden müssen. D.h., auch künftig betragen die Gebühren für die Wasserversorgung 1,-€/m³ zzgl. Mwst.

- die zentrale Abwasserbeseitigung                2,53/m³

- die Niederschlagswasserbeseitigung              0,36 €/m³

 

Der Grundgebührensatz von 5,00 €/WE und Monat bleibt ebenfalls unverändert.

Gesenkt werden die Gebühren für Entleerung der Kleinkläranlagen von 34,- €/Leerung auf 30,- €/Leerung sowie bei Sammelgruben von 10,- €/Leerung auf 9,- €/Leerung.

 

Eine weitere Vorlage befasst sich mit der erneuten Auslegung des B-Planes Nr. 18 „Luckower See``.

Die erste Auslegung hat zu Hinweisen seitens der UNB geführt, die im neuen Entwurf eingearbeitet wurden. Des Weiteren wurde der B-Plan-Entwurf der Realität angepasst, d.h., der straßenbegleitende Wanderweg, der über das B-Plan-Gebiet führt, wurde ebenfalls eingearbeitet.

Da es verstärkt Nachfragen nach Bauplätzen in diesem Gebiet gibt, soll das B-Plan-Verfahren zügig abgeschlossen werden.

 

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Sternberg muss ebenfalls an den praktischen Gegebenheiten angepasst werden. Da seitens des Bauhofes der Winterdienst für bestimmte Straßen und Gehwege ausgedehnt wurde, müssen diese in andere Reinigungsklassen eingestuft werden.

 

Am 29.10.2012 wurde das kooperative Bürgerbüro in Sternberg eröffnet. Seit diesem Tag ist es nun auch möglich in Sternberg sein Kfz zu zulassen und seine Führerscheinangelegenheiten  zu regeln. Diese Dienstleistung bedeutet mehr Bürgernähe und somit auch Zeitersparnis für den Einzelnen.

Statistik:              - Kfz. – Zulassungen:

                            - Führerscheinanträge:

                           

Allen bekannt ist ja, dass der Bundesrat im September die erforderliche Rechtsänderung zur Wiedereinführung von Altkennzeichen beschlossen hat.

Die Sternberger Stadtvertretung hatte sich auf der Sitzung am 14.12.2011 einstimmig für die Wiedereinführung des Altkennzeichens „STB“ ausgesprochen.

Landrat Rolf Christiansen wird zum Jahresbeginn 2013 beim Verkehrsministerium die Altkennzeichen beantragen, das dann die Zustimmung beim Bundesverkehrsministerium beantragen muss.

Inzwischen sind bereits 125 ehemals auslaufende Kfz- Kennzeichen bundesweit wieder neu ausgegeben worden. Das sollte uns auch für „STB“ zuversichtlich stimmen.

 

Termine 3013

 

-         Neujahrsempfang am 17.01.2013

-         Landesrapsblütenfest vom 3.- 5. Mai 2013

-         Festspiele Mecklenburg-Vorpommern: Konzert des Thomanerchores in 

der Stadtkirche am 10.07.2013

Sternberger Heimatfest 8.-10.8.2013