18.12.2012 - 5.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung 2013.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14                            dagegen:                                          enth.:              1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen