18.12.2012 - 5.5 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Sternberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Am 29. August 2012 hat die Stadtvertretung bereits die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Inzwischen wurde die Hauptsatzung bei der Kommunalaufsicht am 27.09.2012 angezeigt.

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass es im Bereich von Veröffentlichungen gemäß Baugesetzbuch neue Rechtssprechungen gibt und der Stadt dringend empfohlen, diesbezüglich den § 12 der Hauptsatzung zu ändern. Da die Hauptsatzung vom 29.8.2012 noch nicht veröffentlicht ist und somit noch nicht in Kraft trat, wird der Stadtvertretung vorgeschlagen, den Beschluss BVS 076/2012 vom 29. August 2012 aufzuheben und die nunmehr vorliegende Hauptsatzung zu beschließen, die sich gegenüber der Vorlage vom 29.8.2012 lediglich im § 12 unterscheidet.  

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Sternberg. Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung die Aufhebung des Beschlusses BVS-076/2012 vom 29. August 2012

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              15                            dagegen:                                          enth.:             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen