18.12.2012 - 5.8 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt am 12.12.2012.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2011 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2011 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

1.  Die Feststellung der Jahresrechnung 2011

2.  Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              14                            dagegen:                                          enth.:              1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen