12.09.2013 - 6.9 Flächentausch zwischen der Gemeinde Witzin und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Die Gemeinde Witzin nutzt das Flurstück 119, Flur 6 der Gemarkung Witzin als Spielplatz.

Dieses Flurstück hat Herr Johansen am 14.02.2012 von der Erbengemeinschaft Probian gekauft.

Um diese Angelegenheit zu bereinigen schlägt der Finanzausschuss einen Flächentausch vor.

Die Gemeinde Witzin erhält das Flurstück 119, Flur 6 der Gemarkung Witzin mit einer Größe von 1.255 m².

Der Bodenpreis für diese Fläche liegt lt. dem Gutachterausschuss Ludwigslust – Parchim

bei 10,00 € pro m², so dass der Grundstückswert 12.550,00 € beträgt.

 

Als Ausgleich soll Herr Johansen eine Teilfläche aus dem Flurstück 218, Flur 6 der Gemarkung Witzin erhalten.

Dieses Flurstück ist 30.651 m² groß, als Ackerland in der Nutzungsart ausgewiesen und der Bodenpreis beträgt lt. dem Gutachterausschuss  Ludwigslust – Parchim bei 1,00 € pro m².

Somit erhält Herr Johansen aus dem Flurstück 218, Flur 6 der Gemarkung Witzin eine Teilfläche von ca. 12.550 m² als Ausgleich.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin fasst den Beschluss, dass die Gemeinde Witzin mit Herrn Johansen einen Grundstückstauschvertrag schließen kann.

Herr Johansen überträgt der Gemeinde Witzin das Flurstück 119, Flur 6 der Gemarkung Witzin mit einer Größe von 1.255 m² und Herr Johansen erhält als Ausgleich aus dem Flurstück 218, Flur 6 der Gemarkung Witzin eine Teilfläche von 12.550 m².

Die Kosten der Vermessung sowie des Grundstückstauschvertrages trägt Herr Johansen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Tauschvertrag zu schließen.

Die notarielle Beurkundung ist bis zum 15.11.2013 abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 5                                          dagegen: 1                                          enth.: 2             

             

              Beschlussvorschlag geändert