12.09.2013 - 6.10 Verkauf von Flächen an Herrn Johansen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 12.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Gemeinde Witzin ist Eigentümer der Flurstücke 128 und 129, Flur 6 der Gemarkung Witzin. Das Flurstück 125 hat eine Größe von 25 m² und ist bebaut mit einer Trafostation der WEMAG Schwerin.
Das Flurstück 128 hat eine Größe von 229 m² und ist mit einer Bushaltestelle für den Schülerverkehr bebaut. Über das Flurstück 128 ist die Zuwegung zum Flurstück 129 zu gewährleisten.
Beide Flurstücke sind mit den vorliegenden Belastungen nicht veräußer und nicht verpachtbar.
Bei einer Verkehrswertermittlung für diese Flurstücke wäre eine negative Bilanz zu erwarten, da erst durch den Kostenaufwand für eine Umverlegung der Trafostation eine gewisse Verwertbarkeit der Grundstücke gegeben ist.
Herr Johansen hat gemäß Antrag vom 19.06.2013 Interesse bekundet, weil er im Zuge der Beseitigung des derzeitigen Schandfleckes auf dem Flurstück 130 (Bauruine von Probian), Flur 6 der Gemarkung Witzin eine Neugestaltung dieses Grundstückes, die Flurstücke 128 und 129 in die ortstypische Umgestaltung mit einbeziehen möchte.
Ein sinnvoller Verkauf der Flurstücke ist nur möglich, wenn die Trafostation umverlegt wird.
Die Schulbushaltestelle soll an dem Standort belassen werden. Hierzu ist eine Baulast im Baulastenverzeichnis einzutragen. Herr Johansen verpflichtet sich, die Bauweise der Schulbushaltestelle ortsüblich zu verändern, sofern die Zustimmung des Fördermittelsgebers vorliegt, spätestens jedoch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist.
Bei Realisierung der Umverlegung der Trafostation und des anschließenden Verkaufs der Flurstücke erzielt die Gemeinde den Vorteil, dass die Pflege- und Verkehrssicherungspflichten für die Flurstücke 128 und 129 entfallen.
Ein weiterer, wesentlicher Vorteil für die Gemeinde liegt in der Aufwertung des Dorfbildes im Ortskern.
Die Gemeinde Witzin hat am 01.11.2011 den Beschluss gefasst, dass der Bodenpreis für alle veräußerbaren Flächen in der Gemeinde Witzin 15,00 pro m² betragen soll.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Witzin beschließt, den Verkauf der Flurstücke 128 und 129, Flur 6 der Gemarkung Witzin zum Kaufpreis von 10,00 pro m² an Herrn Johansen.
Es wird ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung bis zum Abschluss der Umverlegung der Trafostation abgeschlossen.
2. Nach Abschluss des Kaufvertrages hinterlegt Herr Uwe Johansen die Finanzmittel für die Umverlegung der Trafostation in Höhe der Gesamtkosten von ca. 16.091,81
gemäß Angebot der WEMAG Schwerin vom 12.06.2013 auf ein von der Gemeinde Witzin zu benennendes Treuhandkonto, zur Verwendung ausschließlich für diesen Zweck.
3. Die Gemeindevertretung Witzin beschließt, die Umverlegung der Trafostation der WEMAG vom Flurstück 129, Flur 6 der Gemarkung Witzin auf eine Teilfläche des Flurstückes 108, Flur 6 der Gemarkung Witzin (gegenüberliegende Mittelinsel Häuslerstraße).
4. Hierzu erteilt die Gemeinde Witzin der WEMAG auf Basis des Angebotes vom 12.06.2013 nach Eingang der Finanzmittel auf dem Treuhandkonto unverzüglich den Auftrag.
5. Herr Johansen verpflichtet sich zur baulichen Veränderung ortsbildprägenden Bauweise der vorhandenen Bushaltestelle auf dem Flurstück 128 zum frühstmöglichen Zeitpunkt, d. h. nach Zustimmung des Fördermittelgebers zur geplanten baulichen Veränderung.
6. Der Bürgermeister, Herr Urbschat wird ermächtigt und verpflichtet, die hierzu notwendigen Formalitäten zu veranlassen.
Der Kaufvertrag ist bis zum 30.11.2013 notariell zu beurkunden.
Alle anfallenden Kosten zur Umsetzung und Durchführung des Vertrages trägt Herr Johansen.