12.12.2013 - 2 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 12.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Steuber und Herr Kowalke bemängeln, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Herr Steinberg erläutert dazu, dass ein Mangel der Ladung unbeachtlich ist, wenn das betroffene Mitglied zur Sitzung erscheint, gemäß § 30 Abs. 1, Satz 2 der Kommunalverfassung MV. Da Herr Redmann und Herr Spies entschuldigt fehlen und alle anderen Gemeindevertreter anwesend sind, ist die Ladung damit geheilt.
Die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.