21.03.2013 - 5.5 Beschluß über die Festlegung eines neuen Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Der Gemeinde Dabel liegt ein Antrag vor, einen Gemeindeweg in der Ortslage Dabel neu zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen. Es handelt sich um das Flurstück 398 in der Flur 7 der Gemarkung Dabel (Verlängerung des Herrenweges bis zur Waldgrenze).

Im Beschluß zum Bebauungsplan für das betreffende Gebiet wurde der Arbeitstitel “Zu den Achtertannen“  aufgenommen. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf den im B-Plan festgelegten Arbeitstitel.

Es wird vorgeschlagen, den für den betreffenden Straßenabschnitt  im B-Plan vorgesehenen Namen “Zu den Achtertannen“ zu beschließen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt, den für den betreffenden Straßenabschnitt (Flurstück 398 in der Flur 7) im B-Plan vorgesehenen Straßennamen “Zu den Achtertannen“ neu zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hausnummernfolge festzulegen und eingehende Anträge auf Erteilung einer Hausnummer entsprechend zu bearbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              7                            dagegen: 1                                          enth.: 1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen