21.03.2013 - 5.3 Entgegennahme einer Sachspende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Auf Grund der Änderung des § 44 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeindevertretung über die Entgegennahme und Verwendung von Spenden ab einem Betrag von 100,00 € zu beschließen. Nachfolgend aufgeführte Spenden sind durch Beschluss zu bestätigen:

 

Spender

 

Anschrift

(Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

Spende in Höhe von

 

- in EURO -

Verwendungszweck

Bearbeitungsvermerk

 

Tag des        Buchungs-

  Geld-               stelle

eingangs

CONCORDIS Jahn & Windisch OHG

Crivitzer Straße 11, 19089 Wessin

103,24

Sachspende Bücher für die Grundschule

19.03.2013 21101.4629

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die Annahme der Spende und Verwendung entsprechend des angegebenen Verwendungszweckes.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9                            dagegen: 0                                          enth.:              0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen