12.06.2013 - 5.3 Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Die Gemeinde Dabel beabsichtigt, den Teilabschnitt (300m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Dabel, Flur 7, Flurstück 109 gelegenen kommunalen Straße -Roter Strumpf- teil einzuziehen. Dieser Teilabschnitt der Straße stellt eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 192 und der Landestraße 16 dar. Die Verkehrsbedeutung dieses Teiles besteht ausschließlich für den Anliegerverkehr, dennoch wird er, insbesondere durch Lkw-Verkehr, als Abkürzung zwischen der vorgenannten Bundes- und Landesstraße genutzt.

Aufgrund des Ausbauquerschnitts und des Straßenaufbaus (Ländlicher Wegebau) ist die Straße für diesen Verkehr nicht geeignet. Es zeigen sich durch den Lastverkehr bereits Tragfähigkeitsschäden an der Straße, die einen erhöhten Unterhaltsaufwand für die Gemeinde Dabel, bedeuten.

Beabsichtigt ist, den Nutzerkreis für diesen Straßenabschnitt auf den Anliegerverkehr zu beschränken, um auch so die Sicherheit für Anlieger, insbesondere Kinder zu erhöhen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Dabel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung für den auf dem Grundstück Gemarkung Dabel, Flur 7, Flurstück 109 gelegenen Straßenabschnitt (300m) der kommunalen Straße-Roter Strumpf- an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust- Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anliegerverkehr frei.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 9                            dagegen: 0                            enth.: 0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen