04.02.2014 - 7.3 Änderung des Stichwahltermins für die Bürgermei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Am 25. Mai 2014 finden in Mecklenburg-Vorpommern Europa- und Kommunalwahlen statt. Im Rahmen der Kommunalwahlen werden auch die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt. Wenn bei mehreren Bewerbern nicht die erforderliche Mehrheit von über 50 % für einen der Kandidaten erreicht wird, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt. Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz findet diese Stichwahl zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. In diesem Jahr wäre der Stichwaltermin am Pfingstsonntag, dem 8. Juni 2014. Aufgrund dessen wurde das Landes- und Kommunalwahlgesetz dahingehend geändert, dass die Gemeindevertretung den Stichwahltermin um bis zu zwei Wochen verschieben kann. Dieser Beschluss muss bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (13. März 2014) gefasst werden (§ 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz). Ein möglicher Stichwahltermin kann somit für Sonntag, dem 15. Juni 2014 oder Sonntag, dem 22. Juni 2014 festgelegt werden. Die Gemeindewahlleitung schlägt vor, am Sonntag, dem 15. Juni 2014, einheitlich im gesamten Amtsbereich diese Stichwahlen durchzuführen.             

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl zu den Bürgermeisterwahlen am 25. Mai 2014 auf Sonntag, dem 15. Juni 2014, von 8 – 18 Uhr, festgelegt wird.  

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              9                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

              Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung               ausgeschlossen:

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen x

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

              Beschlussvorschlag geändert

 

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2842&TOLFDNR=22623&selfaction=print