04.02.2014 - 7.4 Festlegung des Fördergebietes Stadtumbau Ost im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die STEWO ist Eigentümerin der Wohnblöcke in Borkow Hauptstraße 4-7, 22, 23 und 24. Zurzeit sind von den vorhandenen 46 WE nur noch 19 WE vermietet. Der Leerstand von zurzeit 27 WE wird sich voraussichtlich weiter vergrößern.

Es wurde ein Grobkonzept erarbeitet, welches die demografische Entwicklung der Gemeinde seit 1990 aufzeigt. Es ist eine negative Bevölkerungsentwicklung festzustellen.

Im Unternehmenskonzept der STEWO wurde aufgrund der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung mit den zunehmenden Abwanderungen und den damit verbundenen Wohnungsleerstand festgelegt, den zukünftig leer stehenden Geschosswohnungsbau rückzubauen. Für diesen Abriss können Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost  beantragt u. bewilligt werden. Die Beantragung für das Programmjahr 2015 wird für den Wohnblock Hauptstraße 4-7 durchgeführt.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkow fasst auf der heutigen Sitzung den Beschluss zur Festlegung des Fördergebietes „Stadtumbau Ost“ auf Grundlage des erarbeiteten Grobkonzeptes der Gemeinde Borkow. Das Fördergebiet umfasst die Flächen des Geschosswohnungsbaus in Borkow  Hauptstraße 4-7.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              8                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

              Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung               ausgeschlossen: 1

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen x

              Beschlussvorschlag zurückgestellt

              Beschlussvorschlag geändert

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2842&TOLFDNR=22624&selfaction=print