06.03.2014 - 7.3 Änderung des Stichwahltermins für die Bürgermei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 06.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Am 25. Mai 2014 finden in Mecklenburg-Vorpommern Europa- und Kommunalwahlen statt. Im Rahmen der Kommunalwahlen werden auch die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt. Wenn bei mehr als zwei Bewerbern nicht die erforderliche Mehrheit von über 50 % für einen der Kandidaten erreicht wird, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt. Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz findet diese Stichwahl zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. In diesem Jahr wäre der Stichwaltermin am Pfingstsonntag, dem 8. Juni 2014. Aufgrund dessen wurde das Landes- und Kommunalwahlgesetz dahingehend geändert, dass die Gemeindevertretung den Stichwahltermin um bis zu zwei Wochen verschieben kann. Dieser Beschluss muss bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (13. März 2014) gefasst werden (§ 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz). Ein möglicher Stichwahltermin kann somit für Sonntag, dem 15. Juni 2014 oder Sonntag, dem 22. Juni 2014 festgelegt werden. Da in Witzin am 15. Juni das Dorffest durchgeführt wird, schlägt die Gemeindewahlleitung vor, eine eventuell notwendige Stichwahl in Witzin am Sonntag, dem 22. Juni 2014, durchzuführen.