01.07.2014 - 6 Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters...

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Wortprotokoll

 

Gemäß § 28 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Die Wahl findet geheim statt, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt. Dies ist nicht der Fall.

 

Vorgeschlagen sind:

- für die Wahl des ersten Stellvertreters: Frau Britta Angeli

- zur Wahl des zweiten Stellvertreters: Herr Henry Barczewski

 

Herr Löbel fragt nach weiteren Vorschlägen. Da keine weiteren Wahlvorschläge vorliegen, wird über die einzelnen Kandidaten abgestimmt.

 

Frau Angeli:

5 dafür                            0 dagegen                            1 Enthaltung

 

Herr Barczewski:

5 dafür                            0 dagegen                            1 Enthaltung

 

Damit sind beide Stellvertreter mehrheitlich gewählt.

Beide nehmen die Wahl an.

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