17.09.2014 - 7.3 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde auf der Grundlage des & 11 Kommunal Prüfungsgesetz (KPG) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2013 zu entlasten.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2013.
  2. Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)     den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)      den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung

d)     den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2013 den Rücklagen zuzuführen.

 

Um die allgemeine Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus der Rücklage Rechnungen für nachfolgende Baumaßnahmen aus dem Jahr 2014 beglichen:

 

              ● Erschließung Maikamp, Schmutz- und Regenwasser (ca. 140.000 €)

              ● Erneuerung Rohwasserleitungen Brunnen 4, 6 und 7 (ca. 60.000 €)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              15                            dagegen:                                          enth.:             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

 

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Anlagen zur Vorlage