13.01.2015 - 6.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Stadt für das Städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erlassen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen sind gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen 2015r das Städtebauliche Sondervermögen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14dagegen:enth.:

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2927&TOLFDNR=24428&selfaction=print