13.08.2014 - 6.3 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Eigentümer der Grundstücke (ehem. Göhlert) beabsichtigt die Bebauung mit Wohn- bzw. Ferienhäusern. Für diese Flächen ist kein Baurecht vorhanden. Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.

Die Gemeinde Dabel schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab, der die Gemeinde von allen anfallenden Kosten freistellt.

Für das Planverfahren beauftragt der Investor ein fachlich geeignetes Planungsbüro.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 „Straße der DSF“. Das Plangebiet wird im Norden u. Osten von der Straße Dabel - Wamckow (L 91), im Westen von der Straße Dabel - Hohen Pritz (L 16) u. im Süden von Waldflächen begrenzt. Ziel der Planung ist die Nutzung als Wohnbauflächen bzw. die Nutzung für Ferienhäuser zu entwickeln.

Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                            8              dagegen:   keine                                          enth.:              keine

             

             

             

              Beschlussvorschlag geändert:

 

„…Ziel der Planung ist die Nutzung als Wohnbauflächen

und     GESTRICHEN und ersetzt durch      bzw.

die Nutzung für Ferienhäuser zu entwickeln…“

 

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2961&TOLFDNR=23458&selfaction=print