26.08.2014 - 10 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Am 12.09.2013 hat die Gemeindevertretung Witzin die Neufassung der Hauptsatzung Witzin beschlossen. Im Zusammenhang mit dieser Neufassung, hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde Hinweise zu rechtlich nicht eindeutigen Formulierungen und Empfehlungen für Änderungen gegeben. Das betrifft u. a. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch. Inzwischen hat sich auch die Entschädigungsverordnung M-V geändert, so dass in § 8 die neuen Höchstsätze eingearbeitet wurden. Des Weiteren wurde auf der konstituierenden Sitzung vom 03.07.2014 die Bildung eines Hauptausschusses sowie Änderungen in der Zusammensetzung und Bezeichnung der weiteren Ausschüsse beschlossen.  Da die Hauptsatzung vom 12.09.2013 sowie die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03.07.2014 bisher nicht veröffentlicht wurden und damit nicht in Kraft getreten sind, wird empfohlen, die nun vorliegende Fassung zu beschließen.  

 

Herr Urbschat stellt den Antrag, in die Hauptsatzung einzuarbeiten, dass Pachtverträge durch den Bürgermeister geschlossen werden dürfen und danach nur noch die Gemeindevertretung über den Vertragsabschluss zu informieren ist.

 

Abstimmung zum Antrag:

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzin.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 6                                          dagegen: 0                                          enth.: 1             

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage