15.04.2015 - 8.5 Beschluss über die Anpassung der Aufwandsentsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 15.04.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Am 01. Januar 2014 wurden allgemein die Entschädigungen für ehrenamtlich tätige in M-V der Entwicklung angepaßt. In diesem Zuge wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr neu erlassen. In der Verordnung werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht mit dieser Neuregelung auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben für den geleisteten Aufwand während ihrer Arbeit eine angemessene Entschädigung zu gewähren. In Abstimmung mit der Amtswehrführung wurden folgende Entschädigungssätze erarbeitet:
Funktion | Bisherige Regelung € | Vorschlag € | Höchstsatz € |
Wehrführer Stützpunktfeuerwehr bzw. Schwerpunktfeuerwehr | 140,00 | 170,00 | 170,00 |
Stellvertreter des Wehrführers Stützpunktfeuerwehr bzw. Schwerpunktfeuerwehr | 70,00 | 85,00 | nicht angegeben |
Gerätewarte (mit mehr als 2 Fahrzeugen) | 40,00 | 50,00 | nicht angegeben |
Jugendwarte (über 15 Mitglieder)
| 50,00 | 60,00 | nicht angegeben |
Atemschutzgerätewarte (nur nach Lehrgangsabschluß) | 0 | 20,00 | nicht angegeben |
Gesamt
| 300,00 | 385,00 | nicht angegeben |
Die Stellvertreter der angegebenen Funktionen erhalten jeweils die Hälfte des Satzes, sofern sie besetzt sind.
Bei der vorbereitenden Haushaltsplanung wurden die erhöhten Entschädigungsätze bereits bedacht und der Finanzverwaltung zur Einarbeitung übergeben.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Sternberg beschließt folgende neue Entschädigungssätze für ehrenamtliche Funktionsinhaber der Feuerwehr:
Wehrführer170,00 €
Stellvertretender OWF 85,00 €
Jugendwart 60,00 €
Gerätewart 50,00 €
Atemschutzgerätewart 20,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Entschädigungssätze umzusetzen und rückwirkend zum 01.01.2015 an die Funktionsinhaber auszuzahlen.