15.04.2015 - 8.3 Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den B-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Stadtvertretung Sternberg hat auf der Sitzung am 17.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 19 der Stadt Sternberg gefasst (Beschluss-Nr. BVS-005/2014).

Zum damaligen Zeitpunkt ist davon ausgegangen worden, dass zur städtebaulichen Entwicklung der Flächen der Verbrauchermärkte ALDI u. PENNY die Erarbeitung eines gesamten Bebauungsplanes notwendig wird. Da aber nur bauliche Veränderungen auf den derzeitigen ALDI-Flächen geplant sind, ist eine Reduzierung des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 19 erforderlich (siehe beiliegenden Lageplan)..

Der Eigentümer des Grundstückes des PENNY-Marktes plant zurzeit keine Bauvorhaben, somit ist städteplanerische Zurückhaltung geboten u. keine Überplanung mit einem Bebauungsplan notwendig.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg fasst auf der heutigen Sitzung folgenden Beschluss:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2014 Beschluss-Nr. BVS-005/2014 wird aufgehoben.
  2. Der erneute Aufstellungsbeschluss r den B-Plan Nr. 19 "Nahversorgungszentrum Goethestraße" der Stadt Sternberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) wird gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Sternberg, Flur 25: Flurstücke 57/8; 60/2; 68/2; 68/3; 68/5; 68/6; 69/1; 69/3; 69/4; 78/10, 78/11 u. teilweise FS 70 (siehe beiliegenden Lageplan) u. befindet sich südlich des Mecklenburgrings, östlich der Goethestraße, nördlich der Bahnhofstraße u. westlich der Altstadtbebauung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:13dagegen:0enth.:0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage