01.07.2015 - 6.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2014 wurde auf der Grundlage des & 11 Kommunal Prüfungsgesetz (KPG) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

 

Siehe Beiblatt

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2014 zu entlasten.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2014.

 

  1. Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)     den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)      den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung

d)     den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Um die allgemeine Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Gewinn u.a. Rechnungen aus 2015 für die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Philipp-Müller-Straße (ca. 80 T€) beglichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür:              14                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage