07.10.2015 - 6.5 Bestellung des Kassenverwalters

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

§ 58 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V legt fest, dass wenn die Stadt ihre Kassengeschäfte selbst besorgt, einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen hat. Die Bestellung muss durch die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschlossen werden. Frau Cornelia Köpcke nimmt seit dem 01.03.2012 die Aufgabe des Kassenverwalters war. Sie wurde bislang nicht bestellt. Im Bericht über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Parchim wurde dieser Mangel festgestellt und die Stadt Sternberg zur Beseitigung aufgefordert.

 

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister der Stadt Sternberg wird beauftragt, Frau Cornelia Köpcke zum Kassenverwalter zu bestellen und die Bestellungsurkunde zu übergeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür:              12                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

 

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