05.11.2014 - 6.4 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Am 27. August 2013 trat die neue Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Die Entschädigungsverordnung sieht eine Reihe von Veränderungen bei den sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen vor.

Die Änderungen sind im Einzelnen:

- der Höchstsatz der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung wurde von 30 auf 40 EURO erhöht

- der Höchstsatz für Ausschussvorsitzende beträgt unverändert 60 EURO je geleitete Sitzung

- der Höchstsatz der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wurde von 400 auf 420 EURO erhöht

- neu ist eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgermeisters. Der 1. Stellvertreter kann monatlich bis zu 20 % und der 2. Stellvertreter monatlich bis zu 10 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters erhalten      

 

Weiter wurden die Regelungen bezüglich der Öffentlichen Bekanntmachung den gesetzlichen Bestimmung sowie den Empfehlungen der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim angepasst.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mustin.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür: 7                                          dagegen: 0                                          enth.: 0             

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage