05.11.2014 - 6.4 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Mi., 05.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mustin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Rebekka Kinetz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Am 27. August 2013 trat die neue Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Die Entschädigungsverordnung sieht eine Reihe von Veränderungen bei den sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen vor.
Die Änderungen sind im Einzelnen:
- der Höchstsatz der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung wurde von 30 auf 40 EURO erhöht
- der Höchstsatz für Ausschussvorsitzende beträgt unverändert 60 EURO je geleitete Sitzung
- der Höchstsatz der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wurde von 400 auf 420 EURO erhöht
- neu ist eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgermeisters. Der 1. Stellvertreter kann monatlich bis zu 20 % und der 2. Stellvertreter monatlich bis zu 10 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters erhalten
Weiter wurden die Regelungen bezüglich der Öffentlichen Bekanntmachung den gesetzlichen Bestimmung sowie den Empfehlungen der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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