20.11.2014 - 7 Information zum Stand: Beantragung von Fördermi...

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Wortprotokoll

Im Jahr 2015 soll vorrangig der Ausbau des Weges zum Roten See erfolgen.

Dafür werden folgende Vorgaben empfohlen:

  • Breite des Gehweges ca. 1,5 m,
  • Der Gehweg soll nicht überfahrbar sein (Gefährdung der Fußgänger)
  • Vor der Beantragung der Fördermittel muss die Förderfähigkeit der Planung eindeutig geklärt werden.

Für die anderen Vorhaben (Dorfstraße Alt-Necheln und Alleeweg in Brüel) sind die Projektunterlagen soweit vorzubereiten, dass in Abhängigkeit von vorhanden Eigenmittel und den gültigen Förderrichtlinien, jederzeit entsprechende Fördermittelanträge gestellt werden können.