09.12.2014 - 7.2 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Am 27. August 2013 trat die neue Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Die Entschädigungsverordnung sieht eine Reihe von Veränderungen bei den sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen vor.

Die Änderungen sind im Einzelnen:

- der Höchstsatz der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung wurde von 30 auf 40 EURO erhöht

- der Höchstsatz für Ausschussvorsitzende beträgt unverändert 60 EURO je geleitete Sitzung

- der Höchstsatz der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wurde von 400 auf 420 EURO erhöht

- neu ist eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgermeisters. Der 1. Stellvertreter kann monatlich bis zu 20 % und der 2. Stellvertreter monatlich bis zu 10 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters erhalten      

 

Zukünftig soll der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Senioren und Soziales neu gebildet sowie die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt übertragen werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Es fanden Einzelabstimmungen wie folgt statt:

 

  • Bildung eines Sozialausschusses

 

dafür: 4  dagegen: 2  enth.: 

 

Mitglieder: Tilo Adjinski  6 Ja-Stimmen

  René Pfalzgraf  6 Ja-Stimmen

  Jan Kessel  5 Ja-Stimmen/ 1 Enthaltung

 

  • Inanspruchnahme des Rechnungspfungsausschusses des Amtes

 

dafür: 6  dagegen: 0  enth.:

 

  • § 7

 

dafür: 6  dagegen: 0  enth.:

 

  • § 8

 

dafür: 5  dagegen: 1  enth.:

 

  • § 5 Abs. 2

 

Beschluss:  - Sitzungen des Finanzausschusses nicht öffentlich

  - Sitzungen des Sozialausschusses öffentlich

 

dafür: 6  dagegen: 0  enth.:

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3040&TOLFDNR=24210&selfaction=print