09.12.2014 - 7.1 Beschluss über die Ernennung des Stellvertreten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Begründung:

 

Entsprechend der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Pritz haben der Wehrführer und sein Stellvertreter sowie der Vorstand eine Wahlperiode von 6 Jahren zu absolvieren. Scheidet jemand vorher aus, ist die Funktion durch Wahl neu zu besetzen.

Die Wahl der Funktionen ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen. Der aus der Wahl hervorgehende Wehrführer und sein Stellvertreter sind durch den Dienstherren zu Ehrenbeamten auf die Zeit der Wahlperiode von 6 Jahren zu ernennen.

Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des bisherigen Stellvertreters des Wehrführers wurde Kamerad Rüdiger Gerwien zum neuen Stellvertretenden Wehrführer gewählt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Wahl des Stellvertreters des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Pritz am 06.12.2014 wird mit Beschluss der Gemeindevertretung bestätigt.

Herr Rüdiger Gerwien wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu Ehrenbeamten der Gemeinde Hohen Pritz ernannt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6  dagegen:   enth.: 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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