15.12.2014 - 6.3 Beschluss über die Fortführung des Haushaltskon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Mustin ist mittelfristig nicht mehr gegeben.

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

Herr Dally Informiert alle Gemeindevertreter über die vorläufigen Jahresabschlüsse 2012 und 2013, die beide ausgeglichen sind.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2015.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 5 dagegen: 0  enth.: 0

  

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen