15.12.2014 - 6.4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Dally:

 

Der Haushalt 2015 ist im Ergebnishaushalt in der Planung nicht ausgeglichen, kann jedoch durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 8.000 ausgeglichen werden.

Im geplanten Finanzhaushalt 2015 wird ein Saldo von 9.500 € ausgewiesen. Dieser Betrag ist  ausreichend, um die ordentliche Tilgung zu finanzieren. Insofern ist der unterjährige Ausgleich  gegeben.

Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wird ein Defizit in Höhe von 7.000 € im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist im Finanzplanungszeitraumes weiterhin darstellbar.

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist genehmigungspflichtig, wenn zehn Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit überschritten werden. Die vorliegende Festsetzung entspricht 97.21 % der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 308.600 € und ist somit genehmigungspflichtig.

Die Notwendigkeit dieser Höhe des Kassenkredites ergibt sich aus der teilweisen Vorfinanzierung der im Punkt II.11.1dargestellten Investitionsmaßnahmen.

 

Der Investitionsplan sieht für das Haushaltsjahr 2015 Auszahlungen in Höhe von 1.006.800

vor. Das sind insbesondere Auszahlungen für die Sanierung der folgender Straßen: Denkmalgeschützte Dorfmitte in Lenzen, Bolz-Hohenfelde, Schafstall Bolz – OE Bolz und der Mehrzweckplatz in Mustin.

Die Zuführungen von pflichtigen investiven Schlüsselzuweisungen(13.900 €= 8,7 % der Schlüsselzuweisungen) an die Kapitalrücklage sind geplant.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Haushaltssatzung 2015.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür:  5 dagegen: 0  enth.: 0

  

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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