25.06.2015 - 6.2 Eilbeschluss für eine überplanmäßige Ausgabe St...

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Wortprotokoll

Es ist ab sofort sicherzustellen, dass die Hausmeister die Zählerstände kontrollieren und bestätigen.

 

Begründung:

Die Jahresrechnung Strom vom 06.02.2015 weist einen noch zu zahlenden Betrag von 8.807,08 € aus.

Auf Grund der Höhe wurden Überprüfungen durchgeführt, die eine Berichtigung der Zählerstände zur Folge hatten. Es wurde durch die WEMAG eine neue Jahresrechnung am 23.02.2015 erstellt. Diese ergab ein Guthaben von 4.215,96 €. Da eine Verrechnung stattgefunden hat, müssen die 8.807,08 € bezahlt werden und dann erfolgt die Gutschrift über 4.215,96 €. Das bedeutet eine Nachzahlung für 2014 von 4.591,12 € ( 8.807,08 € minus 4.215,96 €). Diese kommt durch Unregelmäßigkeiten beim Ablesen der Zählerstände durch die WEMAG in den vergangenen Jahren zustande. Der Verbrauch wurde dabei zu gering geschätzt, demzufolge wurden zu geringe Abschläge gezahlt, die nun berichtigt wurden.

Um in Zukunft solche Abweichungen zu vermeiden, werden ab sofort sämtliche Zähler durch die Hausmeister bzw. die Verwaltung abgelesen und mit denen der WEMAG abgeglichen.

Die überplanmäßige Ausgabe über 8.900,00 € ist somit notwendig, um die Zahlung an die WEMAG vornehmen zu können.

Die Deckung der Kosten erfolgt wie folgt:

3.200,00 €  aus 42402.5231 TH002

4.200,00 €  aus 42402.44251 TH002 (Guthaben der WEMAG)

1.500,00 €  aus 42402.5237 TH002

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe über 8.900,00 € zur Zahlung der Stromkosten für die Sporthalle. Die Deckung der Kosten ist gesichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                            11              dagegen:              /                            enth.:                /

             

                           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

 

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