24.09.2015 - 8 Beschluss über die Entgegenahme von Spenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Auf Grund der Änderung des § 44 Kommunalverfassung M-V hat die Stadtvertretung über die Entgegennahme und Verwendung von Spenden ab einem Betrag von 1.000,00 € zu beschließen. Nachfolgend aufgeführte Spenden sind durch Beschluss zu bestätigen:

 

Jagdgenossenschaft Brüel  1.000,00 € Stadtfest Brüel   

 

Mecklenburger Freizeitmöbel

GmbH, Sternberger Straße 87,

19412 Brüel      250,00 € Stadtfest Brüel

 

W. & K. Pyrotechnik

Ziegeleiweg 62

18273 Güstrow   1.300,00 € Feuerwerk für das Tornadofest 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Annahme der Spenden und ihre entsprechende Verwendung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 10  dagegen: /  enth.:   /

  

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen