17.03.2015 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die §§ 9 und 11 der Friedhofssatzung werden geändert, da keine Särge und Urnen verwendet werden dürfen, die aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt oder die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern.

 

§ 17 der Friedhofssatzung wird geändert, da die Möglichkeit besteht eine zweite Urne (für Ehe- bzw. Lebenspartner) in der Rasenreihengrabstätte für Urnen (neben der vorhandenen Urne) beizusetzen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Borkow.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 6  dagegen: keine  enth.:  keine

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage