03.03.2015 - 6.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di., 03.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hohen Pritz
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nienkarn, als Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft, erläutert ausführlich die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hohen Pritz. Sie stellt bildlich dar, wie sich das Vermögen der Gemeinde finanziert, den Werteverzehr durch die Abschreibungen sowie die komprimierte Form der Aktiva und Passiva mit den entsprechenden Bilanzsummen.
Die Prüfung erfolgt am 20.01.2015 in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung.
Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde eine Checkliste entwickelt, nach der die Prüfung erfolgte.
Die Prüfung umfasst damit:
- die Kontrolle auf Vollständigkeit der Unterlagen
- die Kenntnisnahme des Anhangs (Bewertungsmethoden und die Ergebnisse dieser werden
dargestellt)
- den Vergleich der Angaben im Anhang mit den Werten der Eröffnungsbilanz 2012
- die unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkten (u.a. keine gemeindl. Brücken, Prüfung von Bauten –
Gemeindehaus wurde richtig bewertet)
- die Feststellung
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die Eröffnungsbilanz 2012 der Gemeinde Hohen Pritz ohne Beanstandungen bestätigt werden kann.
Begründung:
Gemäß dem § 2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz vom 14.Dezember 2007 haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und gemäß § 11 Abs.1 durch die Gemeindevertretung festzustellen. Dabei sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungs- gesetzes über die Aufstellung, die Prüfung, die Vorlage, die Beratung, die Feststellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Anhangs der Gemeinde auf die Eröffnungsbilanz und den Anhang entsprechend anzuwenden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Hohen Pritz gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz und § 60 der Kommunalverfassung sowie des § 3 a Kommunalprüfungsgesetz auf der Grundlage des Prüfungsberichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Hohen Pritz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
501,2 kB
|