19.11.2015 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wiechmann teilt mit, das der Sozialausschuss die Satzung eingehend geprüft hat und der Stadtvertretung empfiehlt, diese zu beschließen. Die Satzung wird erst in Kraft treten, wenn die Gebührensatzung beschlossen wurde und diese ebenfalls in Kraft tritt.

 

Herr Lange informiert, dass der Bauausschuss mit der Höhe der Pultkissen ein Problem hat.

 

Frau Wiechmann erklärt, dass die Pultkissen rundherum mit Rindenmulch aufgeschüttet werden, so dass es kein Problem mit der Pflege des Rasen geben kann.

 

Begründung:

 

Die §§ 9 und 11 der Friedhofssatzung werden geändert, da keine Särge und Urnen verwendet werden dürfen, die aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt oder die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern.

 

§ 13 wird geändert, da 2 neue Bestattungsformen angeboten werden.

 

§ 17 wird neu gefasst, da es jetzt nicht nur Rasenreihengräber für Urnenbeisetzungen gibt, sondern auch Rasenreihengräber für Erdbestattungen. Dieses war ein Wunsch von vielen Bürgern.

 

§ 17.2 wird neu hinzugefügt, da es jetzt naturnahe Baumbestattung für Urnenbeisetzungen gibt, um den Bürgern neue Bestattungsmöglichkeiten anzubieten.

 

§ 18.1 wird neu hinzugefügt, damit die Friedhofsnutzer keine Bepflanzungen auf der Urnengemeinschaftsanlage und den Rasenreihengräbern vornehmen, welches sich in letzter Zeit gehäuft hatte.

 

Im § 21 wird Absatz 6 neu hinzugefügt, da Kunstblumen auf den Gräbern nicht erwünscht sind.

 

Um ein einheitliches Bild für die neuen Bestattungsformen (in Bezug auf die Grabsteine) zu gewährleisten, enthält § 22 im Nachtrag 3 neue Absätze.

 

§ 25.1 wird neu hinzugefügt, da die Pflege von privaten Gräbern durch den Friedhofsgärtner (Zeit- und Kostenaufwand) nicht durch die realisierten Einnahmen gedeckt wird. Es bestehen zur Zeit 8 Grabpflegeverträge, welche zum Jahresende 2015 gekündigt werden. Der Grabpflegevertrag kann beidseitig bis zum 10.12. eines Jahres schriftlich gekündigt werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Brüel.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür:  12 dagegen: /  enth.: /

 

 Beschluss gefasst wie vorgeschlagen