12.03.2015 - 6.2 Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 12.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mustin
- Federführend:
- Grundstücks-und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Jahresrechnungen der WEMAG liegen zur Bezahlung vor. Bei der Straßenbeleuchtung haben sich hohe Mehrverbräuche ergeben. In Ruchow und Lenzen sind Nachzahlungen für das Jahr 2014 in Höhe von 5.272,49 € angefallen. Um diese Kosten begleichen zu können, ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Im Deckungskreis sind noch 431,21 € vorhanden, so dass eine Summe von 4.841,28 € fehlt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 54500.5292 ( Winterdienst ). Durch den milden Winter sind diese Gelder nicht gebraucht worden. Dem Grund des erhöhten Energieverbrauches der Straßenbeleuchtung wird nachgegangen.