26.03.2015 - 8.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Wolf gibt einen kurzen Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz.
Begründung:
Gemäß dem § 2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz vom 14.Dezember 2007 haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und gemäß § 11 Abs.1 durch die Gemeindevertretung festzustellen. Dabei sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungs- gesetzes über die Aufstellung, die Prüfung, die Vorlage, die Beratung, die Feststellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Anhangs der Gemeinde auf die Eröffnungsbilanz und den Anhang entsprechend anzuwenden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Witzin gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz und § 60 der Kommunalverfassung sowie des § 3 a Kommunalprüfungsgesetz auf der Grundlage des Prüfungsberichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Witzin.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513,4 kB
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