26.03.2015 - 12 Verpachtung von Gartenland und Kleinstflächen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Behrens vom Grundstücks- und Gebäudemanagement gab eine Information an die GV Witzin
„Verpachtung von Kleinstflächen (Gebäudefl., Gartenland usw.) mit einer maximalen Jahrespacht bis 250,00 € sollten ohne großen Aufwand (Beschluss – BVW – 087 / 2013 vom 12.09.2013 - erst nach Prüfung im Finanz- und Bauausschuss sowie Gemeindevertretung) mit Unterschrift des Bürgermeisters und stellvertretenden Bürgermeisters verpachtet werden können, da die Pachtanträge von Bürgern über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet werden können. Dadurch ist eine Erleichterung und kurzfristige Bearbeitung für den Bürgermeister und das Amt möglich.“
Herr Hüller macht noch einmal deutlich, dass es ein hoher Verwaltungsaufwand ist, wenn die bisherige Verfahrensweise angewandt wird.
Herr Urbschat erläutert kurz, wie die Umsetzung erfolgte, bevor die Satzungsänderung in Kraft trat.
Herr Johansen macht deutlich, dass er die Änderung nicht nachvollziehen kann, da dies durch die Wählergemeinschaft „Witziner Mitte“ in der Vergangenheit erst in die Hauptsatzung aufgenommen wurde. Zu einem Preis von 250,00 € könne man bereits 1,5 ha Grünland pachten.
Herr Hüller teilt daraufhin mit, dass er einen Kompromiss in diesem Bereich machen möchte und die Pachtverträge bis 250,00 € von ihm als Bürgermeister und seinem 1. Stellvertreter unterschrieben werden sollen. Hierfür ist es notwendig die Hauptsatzung der Gemeinde zu ändern.
Festlegung:
Zu nächsten GV-Sitzung soll die Hauptsatzung geändert werden.
Dabei soll eingearbeitet werden, dass Pachtverträge mit einer Jahrespacht von bis zu 250,00 € mit Unterschrift vom Bürgermeister und seinem 1. Stellvertreter abgeschlossen werden können.
Abstimmung:
dafür: 4 dagegen: 3 Enthaltung: 0