12.05.2015 - 7.3 Beschluss über den Neubau eines Gasversorgungsn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel erläutert das Vorhaben der HanseWerk AG. Herr Dally führt an, dass die Gemeinde eine Konzessionsabgabe erhält von der HanseWerk AG. Frau Wieschmann fragt nach dem genauen Ablauf. Herr Dally erklärt, dass die HanseWerk auf die Eigentümer zukommt, sofern es losgeht.

 

Begründung:

 

Das Unternehmen Hansewerk AG beabsichtigt im Gemeindegebiet den Ort Hohen Pritz an das Gasnetz anzuschließen. Zur Information der Einwohner wurden bereits 2 Einwohnerversammlungen durchgeführt.

Am 07.04.2015 erfolgte gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG im Bundesanzeiger die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung des vorgesehenen Neubaus des Gasnetzes.

Dort wurden interessierte Energieversorgungsunternehmen aufgefordert, entsprechende Angebote bis zum 08.05.2015 bei der Gemeinde Hohen Pritz, über das Amt Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1, 19406 Sternberg, schriftlich einzureichen.

Nach dem Beschluss der Vergabe zur Errichtung des Gasnetzes im Gemeindegebiet, ist der Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einer 20-jährigen Laufzeit erforderlich.

 

Vorliegendes Angebot:

      Angebot der Hanse Werk AG vom 15.04.2015

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung des Ausbaus des Gasnetzes im Gebiet der Gemeinde Hohen Pritz.
  2. Das Angebot der Hanse Werk AG vom 15.04.2015 zum Ausbau des Gasnetzes wird angenommen. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des Wegenutzungsvertrages mit der Hanse Werk AG entsprechend dem beiliegenden Entwurf vom 15.04.2015.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag und alle damit rechtlich verbundenen Vorgänge (z.B. eventuell notwendige Grunddienstbarkeiten) zu unterzeichnen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 6  dagegen: 0  enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage