16.07.2015 - 10 Ausschussarbeit - Arbeitsstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 16.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Steuber stellt zwei Anträge.
Frau Steuber schließt an den Bericht des Ausschussvorsitzenden für Finanzen und Bau an.
Die Ausschussarbeit ist sehr unbefriedigend.
Deshalb hat der Ausschuss Empfehlungen erarbeitet und Frau Steuber beantragt, über diese Empfehlungen abzustimmen.
Herr Hüller bittet die Verwaltung um eine Aussage zu den formulierten Anträgen.
Frau Kinetz sagt aus, dass die Beschlussfassungen nicht erforderlich sind, weil das gängige Praxis ist und es auch teilweise in den Satzungen geregelt ist.
Frau Steuber erläutert, dass es viele Bespiele gibt, die genau das wiederum nicht bestätigen. Deshalb sah sich z.B. der Ausschussvorsitzende in einer Ausschussangelegenheit derzeit gezwungen, eine schriftliche Anfrage zu stellen. Schriftliche Anfragen sind generell schriftlich zu beantworten. Um diese Verfahrensweise zukünftig dem Bürgermeister/Verwaltung zu ersparen, hat der Ausschuss diese Empfehlungen erarbeitet.
Wenn die Verwaltung der Auffassung ist, dass wäre gängige Praxis und teilweise geregelt, sind die Beschlüsse in dieser Form nicht schädlich und kann nur der besseren Zusammenarbeit dienen.
Antrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, sicherzustellen, dass den Ausschüssen für die sachgerechte Erledigung ihrer Aufgaben, die vom Ausschussvorsitzenden angeforderten Unterlagen durch die Verwaltung zur Verfügung zu stellen sind.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, dem Dienstvorgesetzten der Amtsbediensteten anzutragen, dass er seinen Verwaltungsmitarbeitern gestattet, den Ausschussvorsitzenden bzw. ihren Stellvertretern im Rahmen der Sach- und Themenarbeit des Ausschusses, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 1
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, erst im Hauptausschuss und/oder in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3 dagegen: 2 Enthaltung: 0