16.09.2015 - 5.1 Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnit...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr wurde dem Hauptausschuss in der Sitzung am 3.9.2014 empfohlen den derzeit als Einbahnstraße geführten Straßenabschnitt „Am Mühlenberg“, Gemarkung Brüel, Flur 2, Flurstück 30/5 und einen Abschnitt anteilig aus dem-Flurstück 3/14 teileinzuziehen und für den Fahrzeugverkehr zu sperren.

Die Verkehrsbedeutung dieses Straßenabschnittes soll ausschließlich für Fußgänger und Fahrradfahrer bestehen bleiben, um so die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder zur Schulwegsicherung zu verbessern.

Im Bebauungsplan der Stadt Brüel- Satzung über den Bebauungsplan Nr.2 für das Wohngebiet Mühlenberg vom 17.3.1993- ist dieser Teilabschnitt als Rad-und Fußweg geplant (siehe Buchstabe H). Eine tatsächliche Umsetzung der Planung durch entsprechende Beschilderung ist jedoch seinerzeit nicht erfolgt, so dass nunmehr eine Teileinziehung vorgesehen ist.

 

Empfehlung des Ausschusses- Es wird einstimmig empfohlen dem Beschlussvorschlag die Zustimmung zu geben.

 

Zur Erhöhung der Verkehrsberuhigung wird der Einbau von abklappbaren Pollern empfohlen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung für den auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 2, Flurst.30/5 und Flurstück 3/14 gelegenen öffentlichen StraßenabschnittAm Mühlenberg“ an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und 1022-10 (Fahrrad frei).