15.12.2015 - 6.4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Di., 15.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mustin
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally erläutert ausführlich den Haushalt. Sowohl Ergebnis- als auch Finanzhaushalt konnten durch Rücklagen ausgeglichen werden. Fazit: Der ausgeglichene Haushalt ist Genehmigungsfrei.
Die Mehrkosten der Straßenbeleuchtung können durch den Deckungskreis gewährleistet werden. Es kommt daher nicht zu Mehrausgaben.
Herr Dally weist aber auch darauf hin, dass darauf geachtet werden muss und es auch von Vorteil ist, dass die Hebesätze auf Landesdurchschnitt angehoben werden.
Laut Herrn Dally ist es durch den ausgeglichenen Haushalt nunmehr möglich Kofi zu beantragen.
Herr Löbel teilt zum Haushalt mit, dass das notwendigste gemacht wurde. Der Haushalt zeigt, dass wichtige Sachen, wie z. B. die Straßenschilder gemacht werden müssen.
Herr Barczewski fragt nach dem Stand der Finanzanlagen und woher die Zinsen kommen. Herr Dally erklärt hierzu, dass diese an die Gemeinden verteilt werden nach dem Stand der liquiden Mittel.
Begründung:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.